Sind wir alle gleich vor dem Gesetz?
Um Gleichberechtigung und Demokratie ging es in der Auftaktveranstaltung der „Woche der Justiz“ am 23.6.25 im Landesmuseum Mainz. Vorort waren Bettina Limperg, die Präsidentin des Bundesgerichtshofs, Joscha Weber, der Journalist und Leiter der Faktencheck-Redaktion der Deutschen Welle, „Lawfluencerin“ Martina Flade und der Justizminister Philipp Fernis, die Teil der Diskussionsrunde zum Thema „Justiz und Rechtsstaat in Zeiten von TikTok, Instagram & Co“ in der Woche rund um das Thema Justiz und Rechtsstaat waren. Eingeladen waren zudem Schülerinnen und Schüler, um einen besseren Einblick in das Justizsystem von Deutschland zu erhalten und sie für ein Studium im Justizbereich zu begeistern.
Gleichberechtigung ist fundamental für eine funktionierende Demokratie und ein Grundsatz in unserer Verfassung. Festgehalten im Grundgesetz Artikel 3 ist: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ (Absatz 1). Niemand darf aufgrund von Geschlecht, Hautfarbe, Religion und Herkunft benachteiligt werden. Die Justiz, als rechtsprechende Gewalt, ist die Kontrolle und unabhängige Dritte Säule einer Demokratie, die für eine Einhaltung dieser und aller anderen Gesetze verantwortlich ist. Die Wichtigkeit der Unabhängigkeit der Judikative von Legislative, der Gesetzgebung und Exekutive, der ausführenden Gewalt, wurde mehrmals betont und sollte auf jeden Fall mehr Präsenz in unserem Bewusstsein von Demokratie erhalten.
Die Aussage des Justizministers, dass alle in Deutschland gleichberechtigt sind und es keine Benachteiligung von bestimmten Gruppen gibt, hat mich jedoch zum Nachdenken gebracht. Ja, laut Gesetz stimmt die Aussage, doch trifft dies in der Realität wirklich zu?